летище виена такси

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UNSERE PARTNER:

Fahrgastrechte

 

Fahrgastrechte


Der Taxifahrgast hat ein Recht auf:

  • ein intaktes und sauberes Fahrzeug.

  • Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif.

  • eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).

  • freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.

  • gute Luft. - Dem Fahrzeuglenker ist es untersagt, während der Beförderung von Fahrgästen zu rauchen.

  • der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).

  • den Genuss von Zigaretten in dem von ihm besetzten Taxi, sofern es nicht von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist.

  • Beförderung. Außer: Personen die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei etc. ...). Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen, obwohl es von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist.

  • Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen.

  • den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.

  • alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.

  • Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).

  • Herausgabe des Wechselgeldes auf einen € 50.- Schein.

  • eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.

  • freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.

  • auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis und dgl.).

 


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